Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
Verkauf und Lieferung aus allen gegenwärten und künftigen Verträgen und Geschäften erfolgt nur zu unseren nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2 Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB, Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.
3 Kostenvoranschläge
An unsere Kostenvoranschläge sind wir 4 Wochen gebunden. Fallen nachweislich Preiserhöhungen unserer Lieferanten in diesem Zeitraum, so sind wir berechtigt, diese an unsere Kunden weiterzugeben.Der Transport zur Baustelle bzw. die Versendung von Waren auf dem Postweg, durch Spedition oder Paketdienst sowie deren Verpackung und eine eventuelle Transportversicherung wird gesondert berechnet. Ist frei Baustelle vereinbart, bedeutet dies Anlieferung ohne Abladen, befahrene Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird direkt am Fahrzeug abgeladen.
4 Eigentum und Urheberrecht
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urherrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
Die gelieferte Waren bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Kauf/Werkvertrag unser Eigentum. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer, so ist er jederzeit widerruflich berechtigt, die uns gehörende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt in diesem Fall schon jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Vertragespartner mit allen Nebenrechten an uns ab. Übersteigt der Wert dieser Abtretung unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Recht nach unserer Wahl bis zur Unterschreitung der genannten Grenze zurückbetragen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Schuldner und die Höhe der uns zustehenden Forderung bekanntzugeben. Er ist bis auf jederzeit möglichen Widerruf berechtigt, die uns zustehende Forderung selbst einzuziehen, hat aber den Erlös getrennt aufzubewahren, zu sichern und unverzüglich an uns abzuführen, so lange er mit der Zahlung an uns im Rückstand ist. Zwangvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die uns gehörende Ware oder uns abgetretene Forderungen hat der Kunde uns unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.
5 Preise
1. Die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Preise sind, soweit ein Pauschalpreis nicht ausdrücklich vereinbart ist, keine Pauschalpreise. Unsere Leistungen werden nach Material- und Stundenaufwand zu unseren Materialpreisen und Stundenlöhnen, soweit nicht ausdrücklich andere Preise und Stundenlöhne vereinbart sind, abgerechnet. Soweit Preise nicht vereinbart sind, gelten die in unserer Betriebsstätte und/oder unseren Preislisten angegebenen Preise und Stundenlöhne.
2. Nicht in unseren Preisen eingeschlossen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen.
3.Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6 Zahlung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Zahlung des
Werklohnes zu sofort netto Kasse ab Rechnungsdatum fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug (nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum), so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem nach § 247 BGB zu bestimmenden Basiszinssatz p.a., gegenüber Kaufleuten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gem. § 247 BGB zu bestimmenden Basiszinssatz p. a. zu fordern.
2. Der Auftraggeber kann mit eigenen Ansprüchen uns gegenüber nicht aufrechnen, es sei denn, dessen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehal-tungsrechtes nur soweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3. Wir dürfen Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile des von uns gefertigten4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst ist.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im
Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst ist.
5. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen sind.
Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).
7 Abnahme unserer Leistungen / Gefahrenübergang
1. Nach Auftragsdurchführung machen wir dem Auftraggeber über die Fertigstellung unserer Leistungen Mitteilung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber unsere Leistungen nicht innerhalb einer von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
2. Ab dem Tag der Abnahme unserer Leistungen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
8 Kosten für die nichtdurchgeführten Aufräge
Da Repaturzeit Arbeitszeit ist, wird im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen- der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann weil:
8.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
8.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
8.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde
9 Gewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, wegen Transportschäden oder wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfand der Ware oder Beendigungen der Arbeiten mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung anzuzeigen. nach Ablauf dieser Frist, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §377 ff. HGB. Bei berechtigten Beanstandungen folgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware, oder Ersatzleistung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten. Die Beschränkung entfällt, wenn dieser die Gewährleistung verweigert oder unzumutbar verzögert oder dazu nicht in der Lage ist. Bei Zahlungsrückständen des Kunden können wir die Gewährleistung verweigern, wenn der rückständige Betrag den für die Gewährleistung erforderlichen Aufwand übersteigt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Ware verändert, bearbeitet oder nachzubessern versucht hat.
9. Farb- Struktur- und Maßabweichungen
Alle Baustoffe, Platten, Fliesen, Natur- und Kunststeine, die wir bemustern, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Abweichungen der gelieferten Ware sind deshalb immer möglich, bei Kunst- und Natursteinen sogar normal udn stellen keinen Mangel dar. Bei glasierten Plattten, Fliesen und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung des Bodenbelag durch Begehen Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialsbedingt und nicht vermeidbar. Sie beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht und sind deshalb gemäß den Verkaufsbedingungen unserer Lieferwerke und Lieferanten kein Grund zur Beanstandung. Kunst- und Natursteine können in Farbe, Stärke (Dicke), Stuktur und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene Übereinstimmungen von Anschauungsstück und Waren nicht übernommen werden. Abweichungen und sogenannte Schönheitsfehler, die in der Natur des Gesteines liegen, sowie Maßabweichungen, welche ein genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, bleiben vorbehalten. Fachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen loser Adern und Stiche und deren Wiederzusammensetzung sind nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. Sie berechtigen in keinem Fall zu Beanstandungen oder Mängelrügen. Hinsichtlich der Dicke ist zu dem vorgeschriebenem Maß eine Toleranz von + oder - 3mm zu gewähren. Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen, Strukturschwanken und Flecken sind natürliche Eigenschaften des Natursteines und bilden keinen Anlaß zu Beanstandungen.
10 Rücktritt und Kündigung durch den Auftraggeber
10.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen
10.2 Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebes erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§649 BGB)
11 Gutschriften
Gutschriften sind nur sechs Monate ab Gutschriftsdatum gültig. Danach verliert der Kunde das Recht auf Leistung.
12 Gerichtsstand
1. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlich der Gerichtsstand der Geschäftsitz des Auftragnehmers.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.